Arbeitsmedizin, Osteopathie und Innere Medizin  
 

        

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung       (FeV)

                  

 

werden für alle Klassen vorgenommen.

 

Die vorhandene Technik ermöglicht insbesondere Untersuchungen zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis

der Klassen C, C1, CE, C1E

                  D, D1, DE, D1E 

 

zur Fahrgastbeförderung für

                 Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder      

                 Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerblichen

                 Ausflügen oder Ferienzielreisen

 

nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV.

 

Um die Untersuchungen durchführen zu können, stehen

Sehtestgeräte zur Bestimmung der Sehschärfe, des Farbsinns, des räumlichen Sehens, des Gesichtsfeldes, des Kontrast- und Dämmerungssehens

sowie

ein Testsystem zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit (Psychometrie, psychologischer Leistungstest) zur Verfügung.