Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
werden für alle Klassen vorgenommen.
Die vorhandene Technik ermöglicht insbesondere Untersuchungen zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis
der Klassen C, C1, CE, C1E
D, D1, DE, D1E
zur Fahrgastbeförderung für
Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder
Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerblichen
Ausflügen oder Ferienzielreisen
nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV.
Um die Untersuchungen durchführen zu können, stehen
Sehtestgeräte zur Bestimmung der Sehschärfe, des Farbsinns, des räumlichen Sehens, des Gesichtsfeldes, des Kontrast- und Dämmerungssehens
sowie
ein Testsystem zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit (Psychometrie, psychologischer Leistungstest) zur Verfügung.